Bienen & Agro-Gentechnik
Bienen & Agro-Gentechnik

Wo wird in diesem Jahr GVO Mais angebaut?

Wo wird Gentechnik angebaut?

Die Internetseiten
http://www.risikoregister.de und
http://www.greenpeace.de/gen-mais-karte

bieten regelmäßig aktualisierte interaktive Karten aller in Deutschland geplanten Gen-Standorte. Zusätzlich sind dort hervorragend aufgearbeitete Anbau-Statistiken nach Pflanzenart und Regionen sowie Jahreskarten im Vergleiche zugänglich.

Sie können auch direkt im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit schauen ob Sie betroffen sind. Entweder www.194.95.226.237/stareg_web/showflaechen.do oder über die Internetseite des Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft www.standortregister.de auf der zusätzliche Informationen gegeben werden.

Liebe Imkerkollegen und Maisanbauer!

Wir suchen weitere Imker die bereit sind mit einer Klage bei Ihrer regionalen Behörde zu erzwingen, dass der Anbau von GVO Mais MON 810 unterbunden wird. Das juristische Vorgehen ist sorgfältig vorbereitet, die ersten Klagen werden schon geführt. Die Kosten für Gericht und Anwälte werden vom Bündnis der Unterstützer übernommen.

Die genaue Flurstücksbezeichnung (oftmals mehrere Flurstücke und Anbauflächen pro PLZ) ist über das Standortregister zu ermitteln, indem Sie im Internet auf die jeweilige Flächenkennziffer klicken. Mit dieser Information erhalten Sie im Rathaus beim amtlichen Flächenkataster Auskunft über die genaue Lage der Flächen. Sie brauchen keine Auskunft über den Eigentümer oder Pächter der Flächen; diese könnte Ihnen verweigert werden. Um beurteilen zu können, ob für Ihre Bienenhaltung oder Ihren Maisanbau ein Risiko von dem angemeldeten Anbau ausgeht, benötigen Sie lediglich den genauen Standort. Wenn eine Fläche mit GVO Anbau in einem Abstand von drei Kilometern oder weniger von Ihrem Bienenstand entfernt liegt, müssen Sie mit einer Kontamination Ihres Bienenvolkes und Ihrer Bienenprodukte mit GVO Pollen rechnen. Setzen Sie sich umgehend mit dem Aktionsbündnis gegen illegalen Anbau von MON810 in Verbindung, wenn dies der Fall ist und besonders, wenn bei Ihnen die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Die Bienen stehen am Feststand bzw. Heimstand, oder am gewohnheitsmäßigen Wanderstandort.
  • Während der Maisblüte ist an diesem Standort eine Sommertracht oder die Möglichkeit von Waldtracht.
  • Die Größe der Imkerei spielt eine geringe Rolle. Es geht um eine prinzipielle Klärung.
  • Es kommt nicht darauf an, dass der Imker Bio zertifiziert ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass nur gegen Behörden geklagt wird, nicht gegen die Bauern. Das macht es leichter im dörflichen Zusammenhang mit den Vorgehen umzugehen.
Bitte schauen Sie auf die Standorte auch mit der Frage, ob Sie einen betroffenen Imker kennen, den Sie ansprechen könnten.

Bitte senden Sie Meldungen wenn möglich per Email an
Telefonisch (bitte nur, wenn es nicht anders geht) erreichen Sie Thomas Radetzki unter 07428-9452494.

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Imker können ihr Recht einfordern.

Hier finden Sie Textvorlagen um bei Ihrer regionalen Behörde Schutz vor der Verunreinigung Ihres Honigs durch GVO Mais zu fordern.

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