Wie Sie sich als Imker gegen einen geplanten Anbau in der Nachbarschaft wehren können
Wenn in der Nachbarschaft Ihrer Bienenvölker GVO-Mais angebaut werden soll, können und sollten Sie sich dagegen wehren. Heute ist es "nur" der Mais, morgen sind es Raps und andere Pflanzen. Treten Sie mit anderen Betroffenen und Umweltschützern in der Region in Kontakt um sich wo möglich zu koordinieren und gegenseitig zu unterstützen. Wenn Der Maisanbau innerhalb eines Flugradius von 3 km erfolgt, empfiehlt es sich von den Behörden Schutzmaßnahmen zu verlangen. Die bisherigen Gerichtsurteile (siehe unten) zeigen, dass dies angemessen ist, denn Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Honig durch Polleneintrag die Verkehrsfähigkeit verliert und entsorgt werden muss.
Musterbriefe an Behörde und Mais-Anbauer
Neben dem Anschreiben an die Behörde ist auch ein weiteres Schreiben an den Maisanbauer sinnvoll. Für beides finden Sie unten Musterbriefe. Hintergrund ist für das Anschreiben an den Anbauer ist, dass die neuen Koexistenzregeln zwar eine Informationspflicht des gv-Maisanbauers vorsehen, umgekehrt jedoch nicht. Auch wenn der Imker nicht verpflichtet ist den Anbauer darauf aufmerksam zu machen, dass seine Bienen und sein Honig betroffen ist, sollte der Imker den Anbauer über das Eintragsrisko und die damit enstehenden Kosten informieren. Das kann ihn veranlassen, den GVO-Anbau insgesamt oder jedenfalls den Ort des Anbaus zu überdenken. Es könnte auch rechtliche Konsequenzen zum Nachteil des Imkers haben, wenn er später Ausgleichsansprüche geltend macht, aber vorher nicht auf seine Betroffenheit hingewiesen hat. Das Schreiben sollte primär an den Bewirtschafter, aber auch an den Eigentümer einer verpachteten Fläche geschickt werden. Dieser kann gegebenenfalls versuchen, seinen Einfluss geltend zu machen.
Einzelne Bienenwissenschaftler behaupten im Januar und Februar 2009 es gäbe ein neues höherinstanzliches Urteil, welches die bisherigen Enstscheidungen in Bezug auf den Verlust der Verkehrsfähig von Honig aufgehoben habe. Das entspricht nicht der Wahrheit. Sie finden unten die wesentlichen Urteile, die von den Imkern des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik erstritten wurden. Das letzte Urteil (VG Augsburg, 30.05.2008) hatte wiederum den Verlust der Verkehrsfähig des Honigs festgestellt. Es hat dem Imker allerdings keinen Schutz gewährt, sondern ihm aufgebürdet auszuweichen, weshalb der Imker in Berufung gegangen ist. Das Berufungsverfahren ist im Gange, ein Verhandlungstermin aber noch nicht benannt. Wir werden bei einem neuen Urteil umgehend an dieser Stelle informieren.
Wenn Sie die Wichtigkeit der von unseren Imkern geführten Verfahren sehen, die herzliche Bitte: unterstützen auch Sie die Vorkämpfer mit Geldzuwendungen. Die Gerichtsverfahren bringen hohe Kosten mit sich und werden in unser Aller Interesse geführt. Ihre Zuwendungen werden auf einem notariell geführten Treuhandkonto verwaltet.
Betroffene Imker sollten ihr Recht einfordern!
Musterbrief an die zuständige Behörde
Musterbrief an den Maisanbauer
Hinweise zu Musterschreiben
Grundlagen
Artikel aus der Allgemeinen Deutschen Imkerzeitung ADIZ
Kurze allgemeine Information des Bündnisses zum Schutz der Bienen
Kurze juristische Hintergrundinformation
Die Originaltexte der Urteile
VG Augsburg, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 7 K 07.276
OVG Berlin, Beschluss vom 27.06.2007, Az.: OVG 11 S 54.07
VGH München, Beschluss vom 21.06.2007, Az.: 22 CE 07.1294
VG Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007, Az.: 7 E 07.259
Pressemitteilung des VG Augsburg vom 08.05.2007
Newsletter der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll
Newsletter Mai 2007
Newsletter Februar 2008
Newsletter Juni 2008



