Honig und Gentechnik - Chronik des Rechtsstreits
Die jeweiligen Urteile, juristischen Stellungnahmen und Pressemitteilungen finden Sie als Download unten auf dieser Seite.
Hintergrund
Der Augsburger Imker Karl Heinz Bablok ist wie viele andere Imker in Deutschland von der Gentechnik-Gesetzgebung betroffen. Einige seiner Bienenvölker sammelten Pollen von Äckern, auf denen die Bayerische Versuchsanstalt für Landwirtschaft zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais anbaute. Bablok ließ im Jahr 2005 vorsichtshalber Proben seines Honigs untersuchen. Das Labor fand heraus, dass bis zu vier Prozent des im Honig enthaltenen Pollens aus gentechnisch verändertem Mais stammte. Bablok wandte sich hilfesuchend an Mellifera e. V., ökologischer Imkerverband mit der Lehr- und Versuchsimkerei Fischermühle im schwäbischen Rosenfeld. Thomas Radetzki, Vorstand von Mellifera e. V., gründete Anfang des Jahres 2007 das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, um Bablok und anderen betroffenen Imkern rechtliche und finanzielle Unterstützung bieten zu können. Imkermeister Radetzki koordiniert den Kampf gegen die Gentechnik und trägt das finanzielle Risiko mit dem Bündnis.
Anfang Mai 2007
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entzieht dem Konzern Monsanto die Zulassung für den Genmais MON 810. Begründung: Es bestehe berechtigter Grund zu der Annahme, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt.
Mai 2007
Nach einem Eilentscheid des Augsburger Verwaltungsgerichts haben Imker und Gemüsemaisanbauer Anspruch darauf, dass ihre Ernte auch von geringsten Spuren des Pollens des Genmaises MON 810 frei bleibt, weil der Honig dadurch seine Verkehrfähigkeit verlieren würde. Sie können deshalb von den Behörden die Durchsetzung von Schutzmaßnahmen verlangen.
Juni 2007
Eilentscheid des Verwaltungsgerichtshofs München: Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Die Münchner Richter gehen davon aus, dass die Zulassungsvorschriften des europäischen Gentechnikrechts nicht für Honig gelten, der unbeabsichtigt MON-810-Pollen enthält. Absatzschwierigkeiten wegen subjektiver Erwartungen der Verbraucher rechtfertigten keine Schutzmaßnahmen zugunsten der Imker.
30. Mai 2008
Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilt im Hauptsacheverfahren: Honig, der Blütenpollen des gentechnisch veränderten Maises MON 810 enthält, ist nicht verkehrsfähig. Das Gericht sieht darin eine wesentliche Beeinträchtigung des Imkers. Dennoch hat der Imker nach Auffassung des Gerichts keinen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau; ihm bleibt nichts anderes übrig, als seine Völker in gentechnikfreie Gebiete umzusiedeln. Zwischen den Interessen des Imkers und des Anbauers ist jeweils eine Abwägung erforderlich, die in diesem Fall zu Lasten des Imkers ausgeht. Auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruches im Rahmen des Zivilrechts wird hingewiesen. Beide Seiten legen Berufung ein.
26. Oktober 2009
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschließt aufgrund aus seiner Sicht unklarer europäischer Vorgaben, das Verfahren auszusetzen und legt dem EuGH mehrere Fragen der Auslegung europäischen Rechts zur Vorabentscheidung vor. Nach der Klärung der Fragen durch den EuGH soll das Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt werden.
7. Dezember 2010
Mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Brüssel.
9. Februar 2011
Der Generalanwalt des EuGH gibt mit seinen so genannten Schlussanträgen eine wegweisende Empfehlung für das EuGH-Urteil. Nach seiner Auffassung führen auch geringste Mengen des MON 810-Blütenpollens im Honig dazu, dass der Honig zu einem gentechnisch veränderten Lebensmittel wird und seine Verkehrsfähigkeit verliert. Dies entspricht dem Grundsatz der Null-Toleranz, die derzeit von der EU-Kommission und verschiedenen Interessengruppen in Frage gestellt wird.
6. September 2011
Der EuGH stellt fest, dass auch geringste Mengen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in einem Lebensmittel dazu führen, dass dieses ebenfalls als gentechnisch verändert gilt, und folgt damit der Auffassung der klagenden Imker. Das betroffene Lebensmittel verliert durch die Verunreinigung mit GVO seine Verkehrsfähigkeit, wenn die GVO aus einer in der EU nicht als Lebensmittel zugelassenen Pflanze stammen.
Ausblick
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ in seinem Beschluss vom 26.10.2009 erkennen, dass er den Imkern keinen Anspruch auf Schutz vor ungewollten Einträgen genetisch veränderten Materials in die Bienenprodukte zubilligen will. Die Anrufung des EuGH diente lediglich der Klärung von Entschädigungsansprüchen. Um den Schutzanspruch gegenüber dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weiter zu klären, wird voraussichtlich noch ein Gang zum Bundesverwaltungsgericht notwendig sein.
Dokumente
Grundlagen
Artikel aus der Allgemeinen Deutschen Imkerzeitung ADIZ
Kurze allgemeine Information des Bündnisses zum Schutz der Bienen
Kurze juristische Hintergrundinformation
Die Originaltexte der Urteile
VG Augsburg, Urteil vom 30.05.2008, Az.: 7 K 07.276
OVG Berlin, Beschluss vom 27.06.2007, Az.: OVG 11 S 54.07
VGH München, Beschluss vom 21.06.2007, Az.: 22 CE 07.1294
VG Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007, Az.: 7 E 07.259
Pressemitteilung des VG Augsburg vom 08.05.2007
Vorlagebeschluss des VGH München an den EuGH, 26.10.2009
Newsletter der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll
Newsletter Mai 2007
Newsletter Februar 2008
Newsletter Juni 2008
Newsletter November 2009
Newsletter Dezember 2010
Pressemitteilungen des Bündnis zum Schutz der Bienen
PM Gentechnikkritik, Prinz Charles und die Imker
PM Urteil: Imker haben Schutzanspruch, 9.05. 2007
Stellungnahme Bündnis runder Tisch Seehofer, 7.5. 2008
PM Abwandern der Bienen wegen GVO-Mais, 15.7. 2008
PM Rücktransport Bienen aus der Landeshauptstadt, 20.8. 2008
PM Honig in der Müllverbrennung, 24.9. 2008
Stellungnahme zur GVO Impfung von Bienen, 10.4. 2010



