Bienen & Agro-Gentechnik
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"Ohne-Gentechnik"- Kennzeichnung für Honig

Der Verein Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) hat Kriterien für eine „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung explizit für Honig und andere Imkereierzeugnisse herausgebracht. Da seit dem EuGH-Urteil im September 2010 der Pollen als Zutat des Honigs eingestuft wird, unterliegen Erzeugnisse, die Pollen enthalten und als Lebensmittel verwendet werden, dem Kennzeichnungsgesetz (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz). Eine Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Anwendung von gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Honigerzeugnisse sind dort nicht gesondert beschrieben. Der VLOG, der seit 2009 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz damit beauftragt ist, das bundeseinheitliche „Ohne Gentechnik“-Siegel zu vergeben, bietet den Imkern die Möglichkeit dazu.

VLOG: Kriterien für die „Ohne Gentechnik“ Auslobung von Honig und anderen Imkererzeugnissen
Bundesministerium für Justiz: EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG
Informationsdienst Gentechnik: Dossier Ohne-Gentechnik Kennzeichnung

13.01.2012

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