Anbau von GVO-Mais in 2009
Einzelne Bienenwissenschaftler haben im März 2009 verbreitet, das Urteil vom VGH Augsburg (30.5.2008) zum Verlust der Verkehrsfähigkeit von Honig durch Eintrag von GVO-Maispollen sei durch ein neueres Urteil aufgehoben worden. Das entspricht nicht den Tatsachen; das Berufungsverfahren läuft noch. Entsprechend des oben genannten Urteils ist weiter mit einem Verlust der Verkehrsfähigkeit von Honig zu rechnen, wenn er auch nur mit den geringsten Spuren von Mais MON 810 verunreinigt wird. Der Grund dafür ist, dass es sich um GVO-Mais handelt, der keine Lebensmittelsicherheitsprüfung nach aktuellem Gentechnikrecht durchgemacht hat. Das gleiche gilt zweifellos bei jedem Versuchanbau von anderen gentechnisch veränderten Pflanzen.
03.04.2009
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