Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Bienenprodukte ist eine Schlüsselfrage für:
- die Wahlfreiheit der Honigkunden
- die Rechte der Imker
Ein besonderes Problem der Imker ist, dass der Flugradius der Honigbienen mehrere Kilometer beträgt. Die bisherigen Regelungen der sogenannten guten fachlichen Praxis für die Landwirte bieten keinen Schutz vor der Kontamination des Honigs. Er wird als erstes Lebensmittel ungewollt mit gentechnisch veränderten Organismen belastet sein, wenn Politik und Verwaltung jetzt nicht eingreifen.
Die besondere Situation bei MON 810
Für den Mais MON 810 ist keine Lebensmittelsicherheitsprüfung nach aktuellem EU-Zulassungsrecht erfolgt. MON 810 hat keine Zulassung als Bestandteil von Lebensmitteln. Wenn Blütenpollen dieser Maissorte in den Honig gelangt, ist er unverkäuflich. Das gilt unabhängig von den Regelungen für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in tierischen Produkten.
Honigkennzeichnung im Allgemeinen
Die EU-Kommision hat Honig als sogenanntes "tierisches Produkt" definiert. Es wird damit z.B. Fleisch gleichgestellt. Der Grundgedanke bei echten tierischen Produkten ist, dass darin keine von den genveränderten DNA-Sequenzen des Tierfutters zu finden sind, da sie über den Stoffwechsel des Tieres abgebaut werden. Deshalb sei der Verbraucher nicht über die Fütterung der Tiere mit GVO zu informieren, die Lebensmittel also nicht zu kennzeichnen. Die Zuordnung von Honig zu tierischen Produkten bewirkt, dass Honig (nach heutiger Rechtsauffassung) nicht kennzeichnungspflichtig ist, unabhängig davon, wie hoch der GVO-Pollenanteil darin ist. Die vorgeschlagene Regelung für die Honigkennzeichnung entspricht NICHT den Forderungen der Imker, sie stehen aber vor folgendem Dilemma:
- Keine Kennzeichnung bedeutet, daß es die von der EU versprochene Wahlfreiheit für Erzeuger und Verbraucher beim Honig nicht gibt. Keine Kennzeichnung bedeutet auch, dass Imker im Nachbarrecht weitgehend ohne Rechtsanspruch sind. Das betrifft Abstandsregeln, Einsicht ins Standortregister, Schadensersatzansprüche usw. (weitere Ausführungen zu diesen Themen folgen).
- Kennzeichnung bedeutet, daß die Imker mit Analysekosten konfroniert werden, die in kleinen Imkereien höher sind als der Verkaufserlös des Honigs und die auch Berufsimkereien in den Ruin führen. Die Imkerverbände fordern keine Honig-Kennzeichnung, weil sie mit den hohen Analysekosten allein gelassen werden.
Das Versprechen von Wahlfreiheit und Koexistenz war die Grundlage für die Aufhebung des Gentechnik-Moratoriums durch die EU. Es wird aber im Falle des Honigs nicht eingelöst. Für die Imker ist es unbegreiflich, warum sie als Nichtanwender der Gentechnik ruinöse Kosten tragen sollen, die andere verursachen!
Von Seiten der Behörden wird argumentiert, dass Honig normalerweise nie einen Pollengehalt von über 0,9% an der Gesamtmasse des Honigs habe. Somit wäre er nie kennzeichnungspflichtig, auch wenn er nicht als tierisches Produkt eingestuft wäre. Mit dieser Beurteilung wird wiederum ein Grundgedanke der Gentechikverordung mißachtet. Bei Lebensmitteln wird zur Ermittlung des Prozentanteiles immer der Anteil transgenen Stoffes in Bezug zu der Menge des gleichen nicht-transgenen Stoffes gesetzt. Also zum Beispiel geht es bei Schokolade nicht darum, wie groß der Anteil von gentechnisch verändertem Soja-Lecithin im Verhältnis zur ganzen Schokolade ist, sondern wie groß der Anteil im Verhältnis zum nicht gentechnisch veränderten Soja-Lecithin ist. Dagegen wird argumentiert, dass Pollen keine Zutat wie im Lebensmittel sei, sondern ein integraler Bestandteil von Honig. Gerade beim Mais wird aber offenkundig, wie der tatächliche Sachverhalt ist: Mais sondert keinen Nektar ab, er spendet nur Blütenstaub. Der größte Teil der Einmischung von Maispollen in den Honig einer beliebigen nektarspendenden Pflanze erfolgt beim Schleudern des Honigs, wenn sich Honig und Pollenzellen gleichzeitig entleeren.
Eine spezielle Situation ergibt sich für die Imker und deren Kunden in Bezug auf Blütenpollen. Immer mehr Imker ernten Blütenpollen und verkaufen ihn in getrockneter Form als hochwertige Nahrungsergänzung. Im Jahr 2006 hat ein Berufsimker seine Pollenernte untersuchen lassen und dabei einen Anteil von 4,4% gentechnisch veränderten Maispollen feststellen müssen - und zwar durch eine relativ kleine Fläche im Rahmen des Erprobungsanbaus!
Wo bleibt unter diesen Bedingungen die dem Verbraucher versprochene Wahlfreiheit?
Es sprengt den Rahmen, hier die vielschichtigen nationalen und europäischen juristischen Feinheiten darzustellen. Die Materie ist sehr komplex. Bei genauem Einblick zeigt sich jedoch, wie sehr die Umsetzung der Behörden von der Nähe zur Gentechnik-Industrie geprägt ist. Imker und Verbraucher sind auf qualifizierten Beistand von Juristen angewiesen, die mit kostspieligen Verfahren nun versuchen, sachgemäße Regelungen durchzusetzen.
Ohne ein Bündnis von Unterstützern wäre dies unmöglich. Machen Sie mit!



