Folgen aus dem Honig-Urteil
Biene sticht Gentechnik-Giganten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich mit dem wegweisenden Urteil vom 6. September 2011 klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Auch Lebensmittel mit minimalen Spuren von Gentechnik sind Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden.
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Forderungen der Imker an die Politik
Unmittelbar nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben wir uns mit den Imkerverbänden abgestimmt und Bundesverbraucherministerin Aigner um ein Gespräch zu den notwendigen Konsequenzen gebeten. Nachfolgend haben die Imkerverbände ihre gemeinsamen Forderungen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Einzelnen schriftlich formuliert.
Forderungen der Imkerverbände...
Konsequenzen für Imker
Wenn der Handel von Imkern Auskunft zur Gentechnikfreiheit des Honigs verlangt ist eine Analyse in aller Regel nicht erforderlich. Anstelle dessen reicht eine Lieferantenerklärung mit einem Begleitschreiben aus...
Konsequenzen für Imker
Presseresonanz
Unsere Bienen haben für gewaltiges Brausen im Blätterwald gesorgt - und nicht nur dort. Auch Rundfunk und Fernsehen berichteten tagelang. Selbst die internationale Presse befasste sich mit dem Thema. Dies zeigt, welche enorme Bedeutung das von uns erreichte Urteil für Verbraucher in ganz Europa hat.

Schlagzeilen, Rundfunk- und Fernsehbeiträge und Meinungen aus der Fachpresse
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