Bienen & Agro-Gentechnik
Bienen & Agro-Gentechnik

Imker und Anbauer von Speisemais klagen gegen gentechnisch veränderten Mais MON 810

In Deutschland soll im Jahr 2007 wieder gentechnisch veränderter Mais MON 810 der Firma Monsanto angebaut werden. Bis Mitte Februar waren schon 3.700 Hektar Anbaufläche gemeldet. Der Mais wird zum Zwecke der Futtermittelherstellung angebaut, hat aber keine Zulassung als Lebensmittel für Menschen. Zudem ist der Vertrieb und der Anbau des MON 810-Saatguts nach einem Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. rechtswidrig, weil eine gentechnikrechtliche Genehmigung für die in Deutschland verwendeten Sorten fehlt. Bei MON 810 handelt es sich um ein Erzeugnis, das ein Zulassungsverfahren nur nach dem früher geltenden Recht durchlaufen hat und für das eine Lebensmittelsicherheitsprüfung nach aktuellem EU-Zulassungsrecht nicht erfolgt ist.

Mehr Informationen über den juristischen Hintergrund der Klagen von Imkern und Bauern finden Sie hier.

Honig enthält immer einen bestimmten Anteil von Blütenstaub, so auch Maispollen. Die Bienen sammeln vor allem an den intensiv genutzten Agrarstandorten in großem Maße Pollen vom Mais, weil sie dort kaum ein anderes Blütenangebot haben. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass, selbst schon bei kleinen Flächen des Probeanbaus, Pollen des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Mais im Honig zu finden ist.

Anbauer von Speisemais sind genauso betroffen. Ihre Maiskolben werden durch Windbestäubung von gentechnisch verändertem Pollen befruchtet. Einzelne Pollenkörner werden dadurch zu einem gentechnisch veränderten Organismus. Der Speisemais darf infolge dessen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Er wird unverkäuflich.

Deshalb gehen Imker und Maisanbauer nun gegen den illegalen Maisanbau vor. Imker Karl Heinz Bablok: „Solcher Honig wird von meinen Kunden abgelehnt und das zu Recht!“. Er und seine Berufskollegen sehen sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Da der Mais keine Zulassung als Bestandteil von Lebensmitteln hat, wird Honig unverkäuflich, wenn Blütenpollen von ihm in den Honig gelangt. Das gilt unabhängig von den Regelungen für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in so genannten tierischen Produkten.

Ein besonderes Problem der Imker ist, dass der Flugradius der Honigbienen mehrere Kilometer beträgt und sich nicht auf gentechnikfreie Flächen beschränken lässt. Politik und den Gentechnik-Unternehmen haben bisher kein Konzept vorgelegt, wie auch künftig Honig ohne Gentechnik erzeugt werden kann. Die Imker erwarten von der Politik, dass der Grundgedanke einer Koexistenz auch für die Imkerei umgesetzt und die Rechte der Imker nicht mit unsachgemäßen Entscheidungen untergraben werden. Durch die Einstufung des Honigs als tierisches Produkt werden Ihnen Ihre Rechte im Streit um die Koexistenz genommen.


Wir sind alle betroffen

Konsumenten, Bauern und Lebensmittelhersteller und Händler sind in existenzieller Weise von der Agro-Gentechnik betroffen. Deshalb haben sich der Verein Mellifera e.V., die Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller (AÖL),, der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Demeter Bund und viele Einzelpersonen entschlossen die Imker bei Ihren Klagen zu unterstützen. Auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB) in Soltau 2007 haben auch die Berufsimker einstimmig beschlossen das Aktionsbündnis finanziell zu unterstützen.

Es geht nicht nur um den Schutz von Imkern, Honigkunden und Bauern. Viele blütenbestäubende Insekten decken einen großen Teil ihres Eiweißbedarfs aus Maispollen. Wildbienen mit beschränktem Flugradius könnten in die Lage kommen sich überwiegend mit GVO Eiweiß ernähren zu müssen. Eine Fülle ungeklärter Fragen lässt es uns unverantwortlich erscheinen MON 810 und andere GVO anzubauen.


Betroffene Imker, Bauern, Gärtner und Hausgärtner sollten ihr Recht einfordern!

Jeder Imker und Anbauer von Speisemais, z.B. auch die Freunde von Bantam Mais, sollten prüfen, ob sie die Vorraussetzungen erfüllen, um von ihren regionalen Behörden ein Einschreiten gegen den Anbau des GVO-Mais zu verlangen. Jede derartige Aufforderung der Behörden stärkt die Position der klagenden Maisanbauer und Imker und kostet nichts. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Informationen über den Stand der Klagen und des Bündnisses finden Sie gleich rechts oben in der Spalte unter Nachrichten. Sie können auch einen Newsletter bestellen

Verbreiten Sie die Nachricht, dass die Imker sich gegen die Verunreinigung unserer Lebensmittel wehren.

Bitte unterstützen Sie die Aktion finanziell!
Die betroffenen Imker haben ein notariell geführtes Treuhandkonto eingerichtet und bitten um Unterstützung für die Verfahrens- und Anwaltskosten und die Öffentlichkeitsarbeit.
Kontoinhaber Notar Maier Oberndorf
Volksbank Schwarzwald-Neckar Konto Nr. 452 162 033 BLZ 642 920 20
Für diese Zuwendungen dürfen leider keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Diese neue Internetseite wird weiter ausgebaut und informiert über den Fortgang der Klage und die Situation der blütenbestäubenden Insekten im Zusammenhang mit der Gentechnik.

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