Bienen & Agro-Gentechnik
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Ist Koexistenz möglich?

Die EU-Kommission will die Gentechnik als Zukunftstechnologie einführen. Um dies zu erreichen, hat sie den Begriff der Koexistenz geprägt. Koexistenz bedeutet, dass gentechnisch unveränderte und gentechnisch veränderte Kulturpflanzen dauerhaft parallel angebaut werden können. Nur dann gibt es wirklich eine Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher.

Die Koexistenz ist gefährdet durch Übertragung von Pollen (Blütenstaub) und Verbreitung von Samen gentechnisch veränderter Pflanzen. Koexistenz ist also nur unter zwei Grundvoraussetzungen möglich: Zum einen muss dauerhaft verhindert werden, dass sich gentechnisch veränderte Pflanzen auf gentechnisch nicht veränderte Pflanzen auskreuzen. Das geschieht aber regelmäßig durch Wind und Bestäubung durch Insekten, welche den Pollen in Ihrem Haarkleid von einer Pflanze zur anderen tragen. Pollentransfer und Befruchtung müßte verhindert werden, Saatgut und Ernte dürften nicht vermischt werden.

In der Realität ist Koexistenz aber nicht möglich. Das belegen neben allen Erfahrungen, die weltweit mit Agro-Gentechnik gemacht wurden, auch die geplanten und verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Sie gehen davon aus, dass Verunreinigungen zum Alltag der Landwirtschaft gehören werden. Es wird heute lediglich darum gerungen, ab welchen Grenzwerten die Gentechnik-Verunreinigungen für den Verbraucher gekennzeichnet werden müssen. Es wird nur noch die Wahl zwischen mehr oder weniger Gentechnik geben. Es gibt langfristig keine echte Gentechnik-Freiheit. Dies wird vom Gesetzgeber erkannt und wird als Nebenwirkung hingenommen, da die neue Technologie sonst nicht eingeführt werden kann.

Lange hat sich die EU mit einem Moratorium gegen den Druck der Konzerne und der Welthandelorganisation gewehrt. Mit dem Begriff der Koexistenz wurde ein nicht einlösbares Versprechen gegeben. Die Bevölkerung wird mit einer Illusion getäuscht.

Nähere Ausführungen folgen zu:
"Gute fachliche Praxis" für die Landwirtschaft – ihr Stellenwert
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